Achtung:
Angepasste Besuchsregelung gültig ab 07.04.2021
Liebe Besucherinnen und liebe Besucher
Wir sind zurzeit noch „Corona – Frei“ und dafür danke ich Ihnen als Besucher und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und spreche mein Lob aus.
Die kantonale Gesundheitsdirektion hat mit Schreiben vom 30. März 2021 die Heime zur Testung der Mitarbeiter verpflichtet.
Ebenfalls wird neu ab dem 7. April 2021 ein negativer Corona Schnelltest für die Besucherinnnen und Besucher verlangt.
Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner gilt ab sofort bis auf Weiteres:
Unser Ziel ist es, den regulären Alltag und die Normalität für unsere Bewohnerinnen und Bewohner so weit als möglich erhalten zu können und dazu braucht es uns alle. Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und stehen Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Markus Fontana/Geschäftsführer
Wir orientieren uns an den Empfehlungen des BAG:
Und den Vorgaben der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürichs: