Information betreffend Parkregelung im Lichthof

 

Wir weisen Sie darauf hin, dass das Wohn- und Pflegezentrum Lichthof mit dem Parkierungsreglement nichts zu schaffen hat. Dieses wurde durch den Liegenschaftsvermieter, die Livit AG erstellt. Der Auftrag für die Bewirtschaftung wurde durch die Livit an die Parkon vergeben.

 

Die Parkierungsmöglichkeiten entlang der Oberlandstrasse (Unverpackt bis Bäckerei Hausammann) sind auf der gesamten Länge auf 15 Minuten beschränkt und werden durch die Parkon kontrolliert. Einen Eintrag in die Entsprechende App ist nur für die vier Besucherparkplätze vis à vis der Anlieferung COOP zulässig.

 

 Die Registrierung erfolgt über folgenden Link:  https://app.parkon.ch/Portal/pz5xhi

oder durch das Scannen des unten aufgeführten QR-Codes:

Alternativ bieten sich Parkmöglichkeiten im Coop Parkhaus. Auch hier ist jedoch die Bedienung der Parkuhr erforderlich, da die Parkon sehr häufig kontrolliert.