Aktualisierte Besucherregelung ab 05.04.2022
Liebe Besucherinnen und liebe Besucher
Der Bundesrat hat per 1. April 2022 alle Massnahmen und Einschränkungen zur Coronapandemie aufgehoben und die Verantwortung an die Kantone und Institutionen delegiert. Mit Schreiben vom 30.03.2022 hat die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich die Anordnung betreffend Vorkehrungen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 angepasst. Gültig ab 1. April 2022. Auf Grund dieser Verfügung wird die Besucherregelgung im Lichthof angepasst. Das Contact Tracing und die Zertifikatspflicht werden aufgehoben. Ab dem 5. April 2022 gelten folgende Regeln:
Unser Ziel ist es, den regulären Alltag und die Normalität für unsere Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin zu behalten und dazu braucht es uns alle. Im Falle eines grösseren Covid – Ausbruches im Lichthof werden wir jedoch weiterhin ein kurzzeitiges Besuchsverbot aussprechen, wir bitten dafür um Verständnis.
Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und stehen Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Markus Fontana/Geschäftsführer